Statuten


Vereinsstatuten Hundefreunde Unterueken


1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Hundefreunde Unterueken“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 5028 Ueken.


2. Zweck

Der Verein bezweckt, den Hunden in Unterueken eine artgerechte Spiel- und Auslaufmöglichkeit anzubieten. Bei Anfrage sind auch Hundehalterinnen und Hundehalter aus dem gesamten Dorf willkommen. Das Areal ist jedoch kein öffentlicher Versäuberungsplatz sondern ein privater Spielplatz mit Möglichkeiten zum Hundetraining.


3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Zuwendungen und Spenden zum Unterhalt oder Förderung der Hundefreunde Unterueken sind Willkommen.


4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, welche Hundehalterin oder Hundehalter ist.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod


6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist mit einer Frist von 3 Monaten auf jeden Monatsersten möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.


7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren


8. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich in der 1. Woche des Monats April statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 3 Wochen zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
f) Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.


9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich dem

Präsident, dieser hält den Kontakt zu den Behörden
Vize-Präsident, dieser steht auch in der Funktion des Aktuars.
Kassier, dieser regelt die Finanzen der Hundefreunde Unterueken

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.


10. Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.


11. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.


12. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


13. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgeändert werden. Zudem kann bei Bedarf jederzeit, unter einer Avisierungsfrist von 3 Wochen, eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten, welcher dann die Generalversammlung einberuft.


14. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Tierlignadenhof in Kaisten.


15. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 6. April 2009 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.


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